Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Haus des Mannes kann verwertet werden

Münster – Bevor eine Heimbewohnerin Pflegewohngeld gewährt bekommt, muss sie ihr Vermögen offenlegen, und ggf. wird es dann verwertet. Dazu kann auch eine Immobilie des Ehemannes gehören, sofern das Ehepaar nicht getrennt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 12 A 3076/15). Aus Sicht der Richter stellt die Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen keine unzumutbare Härte dar.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 24.11.2018.

Was lernen wir daraus? Die eigene Immobilie, eventuell als Altersvorsorge gedacht, wird einem dann wieder genommen, sobald die Kosten für die Pflege aus eigener Kraft nicht bestritten werden können.

Wohnfläche

Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzusetzen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter (Az.: 18 S 308/13). Geklagt hatte ein Mieter, der eine Mieterhöhung für seine 94,5 qm erhielt. Tatsächlich wohnt er jedoch nur auf 84 qm Wohnfläche (Artikel aus Berliner Morgenpost vom 17.03.2018).

Wertverlust

Ein Nießbrauchrecht mindert den Wert einer Immobilie mit Folgen für Erbfälle, urteilte das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 82/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Vei der Berechnung des für den Pflichtteil maßgeblichen Nachlasswerts ist das Nießbrauchrecht wertmindernd zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn die Beklagte als Alleinerbin Nießbrauchberechtigte ist. Vererbt wurde ein mit Nießbrauchrecht belastetes Grundstück.

Bodenrichtwerte Berlin 2018

Auf der homepage des Gutachterausschuss Berlin sind die neuen Bodenrichtwerte zum 01.01.2018 abrufbar. Wiederum ist eine deutliche Steigerung der Bodenrichtwerte vom 01.01.2017 bis 01.01.2018 festzustellen.

2017 werden viele Energieausweise ungültig

Der Verband Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass Eigentümer, die sich vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, in diesem Jahr sich ggf. um einen neuen Energieausweis kümmern müssen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Energieausweise nur 10 Jahre gültig sind. Die neuen Energieausweise müssen zudem die Effizienzklasse (A+ bis H) angeben und eine Registriernummer enthalten. Ergänzend füge ich hinzu, dass es sich nicht nur um vor 10 Jahren gekaufte Bestandsgebäude handelt, sondern auch um die damals neu erstellten Gebäude. Ein aktueller und gültiger Energieausweis ist bei jedem Verkauf oder Vermietung erforderlich!