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energieberatung


Folgende Leistungen biete ich als Energieberater (eingetragen beim BAFA und der DENA) an:

  • Vor-Ort-Beratung (mit und ohne BAFA- Förderung) mehr...
  • Nachweise für Ihre Kreditaufnahme bei der KfW im CO2- Gebäudesanierungsprogramm
  • Nachweis Neubaustandard oder besser
  • Planung und Betreuung der Modernisierungsmaßnahme
  • Bauantragstellung für Fassadendämmung


Vor Ort Beratung

Die Energieberatung im einzelnen:

Phase 1: Erhebung des Ist-Zustandes
Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen.
Berechnung von Gebäudevolumen (Rauminhalt) sowie der beheizten Fläche.

Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken.

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.

Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit ihrer Steuer- und Regelungstechnik.

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Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Datenaufnahme wird ein schriftlicher Beratungsbericht gefertigt, der folgende Punkte enthält:
  • Die Grunddaten des Gebäudes
  • Den energetischen Ist- Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
  • Die energetischen Schwachstellen
  • Die Warmwasserbereitung
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxyd und Stickoxyd) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen.
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse mit den sich aus dem Bericht ergebenden Empfehlungen
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Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen.
Hier geht es besonders darum konkrete Tipps zu geben wie die Vorschläge am besten umzusetzen sind und Fördermöglichkeiten zu benennen.

Welche Unterlagen werden von Ihnen benötigt?

Für die genaue Berechnung des Wärmebedarfs sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Bauzeichnungen, aus denen die Maße für Wände, Fenster, Dach, etc ersichtlich sind.
  • Baubeschreibung (wenn möglich), in der die verwendeten Bauteile (Außenwandaufbau, Fensterqualität, Dämmung der Dachflächen) beschrieben sind.
  • Verbrauchsabrechnungen von, Gas, Öl, Strom
  • Schornsteinfegerprotokoll der Abgasmessung, sofern verfügbar.
Sollten keine gültigen Bauzeichnungen vorhanden sein, kann Ihr Haus durch mich gegen Aufpreis aufgemessen und auf Wunsch aktuelle Bestandszeichnungen angefertigt werden.

Was kostet eine Energieberatung?

Die Beratungskosten der Vor- Ort- Beratung entsprechend der Mindestanforderungen des BAFA entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

Mündliche Beratungen vor Ort, ohne schriftliche Ausarbeitung werden nur nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies ist gegebenenfalls für Sie preisgünstiger.

Die Förderung durch das BAFA besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar); das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die Reisekosten des Beraters ein.
Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig, sie muss in vollem Umfang vom Beratungsempfänger getragen werden.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes.



Typ
Anzahl der Wohneinheiten (WE) Beratungskosten inkl. 19% MwSt ab (€) Höhe des Beratungs-kostenzuschusses (€) Eigenanteil inkl. 19% MwSt (€)
A
Ein-/Zweifamilienhaus
690,00
300,00
390,00
B
ab 3 WE
790,00
360,00
430,00
C
bis 15 WE
1.000,00
360,00
640,00
D
bis 30 WE
1.300,00
360,00
940,00
E
bis 60 WE
1.600,00
360,00
1.240,00
F
bis 120 WE
1.900,00
360,00
1.540,00


Vom Beratungsempfänger ist jeweils ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen den sich aus vorstehender Tabelle ergebenden Ausgaben und dem jeweiligen Bundesanteil zu tragen.




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