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energieberatung


Meine Leistungen für Sie können sein:


  • Vor-Ort-Beratung (mit und ohne BAFA- Förderung) mehr...
  • Erstellung Energiebedarfsausweis für Neubau, z.B. KfW- Effizienzhaus 55 oder 70
  • Nachweise für Ihre Kreditaufnahme bei der KfW im CO2- Gebäudesanierungsprogramm mehr...
  • Nachweis Neubaustandard oder besser
  • Planung und Betreuung der Modernisierungsmaßnahme


Vor Ort Beratung

Die Energieberatung im einzelnen:

Phase 1: Erhebung des Ist-Zustandes
Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen.
Berechnung von Gebäudevolumen (Rauminhalt) sowie der beheizten Fläche.

Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken.

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.

Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit ihrer Steuer- und Regelungstechnik.

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Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Datenaufnahme wird ein schriftlicher Beratungsbericht gefertigt, der folgende Punkte enthält:
  • Die Grunddaten des Gebäudes
  • Den energetischen Ist- Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
  • Die energetischen Schwachstellen
  • Die Warmwasserbereitung
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxyd und Stickoxyd) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen.
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse mit den sich aus dem Bericht ergebenden Empfehlungen
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Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen.
Hier geht es besonders darum konkrete Tipps zu geben wie die Vorschläge am besten umzusetzen sind und Fördermöglichkeiten zu benennen.

Welche Unterlagen werden von Ihnen benötigt?

Für die genaue Berechnung des Wärmebedarfs sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Bauzeichnungen, aus denen die Maße für Wände, Fenster, Dach, etc ersichtlich sind.
  • Baubeschreibung (wenn möglich), in der die verwendeten Bauteile (Außenwandaufbau, Fensterqualität, Dämmung der Dachflächen) beschrieben sind.
  • Verbrauchsabrechnungen von, Gas, Öl, Strom
  • Schornsteinfegerprotokoll der Abgasmessung, sofern verfügbar.
Sollten keine gültigen Bauzeichnungen vorhanden sein, kann Ihr Haus durch mich gegen Aufpreis aufgemessen und auf Wunsch aktuelle Bestandszeichnungen angefertigt werden.

Was kostet eine Energieberatung?

Die Beratungskosten der Vor- Ort- Beratung entsprechend der Mindestanforderungen des BAFA entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

Mündliche Beratungen vor Ort, ohne schriftliche Ausarbeitung werden nur nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies ist gegebenenfalls für Sie preisgünstiger.

Die Förderung durch das BAFA besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar); das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die Reisekosten des Beraters ein.
Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig, sie muss in vollem Umfang vom Beratungsempfänger getragen werden.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes.



Typ
Anzahl der Wohneinheiten (WE) Beratungskosten inkl. 19% MwSt ab (€) Höhe des Beratungs-kostenzuschusses (€) Eigenanteil inkl. 19% MwSt (€)
A
Ein-/Zweifamilienhaus
600,00
300,00
300,00
B
ab 3 WE
720,00
360,00
360,00
C
bis 15 WE
1.000,00
360,00
640,00
D
bis 30 WE
1.300,00
360,00
940,00
E
bis 60 WE
1.600,00
360,00
1.240,00
F
bis 120 WE
1.900,00
360,00
1.540,00


Vom Beratungsempfänger ist jeweils ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen den sich aus vorstehender Tabelle ergebenden Ausgaben und dem jeweiligen Bundesanteil zu tragen.




KfW im CO2- Gebäudesanierungsprogramm

Energieeffizient Sanieren ab 01.04.2009

Wohnen Sie in einem Altbau? Wollen Sie Ihre Energiekosten entscheidend senken?
Eine umfangreiche energetische Sanierung mit der KfW bringt Sie an Ihr Ziel.


Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes unter neuem Namen

Wichtigste Änderungen ab 01.04.2009:

  • Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig
  • Umstellung der Förderung unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen von
    - Kategorie A (Neubau-Niveau) auf "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus"
    - Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf "Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen"
  • Förderhöchstbetrag für "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
  • einheitliches Baujahr für förderungsfähige Gebäude:
    Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
  • Sachverständige nur noch bei "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" notwendig
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes"

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.

Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehenschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.

Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW beantragt werden. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (Programm-Nr. 431).

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.

Hinweis Zuschussvariante:
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programm 430) zur Verfügung.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

Die abschließende Aufzählung der förderfähigen Maßnahmen ist der "Liste förderfähiger Kosten" zu entnehmen, die unter www.kfw.de (Suchwort: "Liste förderfähiger Kosten") eingestellt ist.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das Programm. Weitere Einzelheiten sind der FAQ-Liste für das Programm Energieeffizient Sanieren zu entnehmen.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.

Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:


KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

Weitere Erläuterungen und Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sind der Anlage dieses Merkblattes zu entnehmen.

Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird (vergleiche Tilgungszuschuss).

Sofern zusätzlich eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden Zuschuss gefördert werden (siehe Merkblatt Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung", Programm-Nr. 431).

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B.
Die Anforderungen an die Maßnahmen sind der Anlage dieses Merkblattes zu entnehmen.

Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können die oben genannten Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden (Maßnahmenkombination).

Es wird empfohlen, vor Durchführung der Maßnahmen eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Dies wird gegebenenfalls im Rahmen des Programms "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Es wird empfohlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchzuführen. Bei Durchführung von Maßnahmenkombinationen wird für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen ein Zuschuss gewährt (siehe Merkblatt "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung", Programm-Nr. 431).

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?

Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination des KfW-Darlehens mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien gefördert. Im Falle einer Förderung der Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites oder eines BAFA-Zuschusses für erneuerbare Energien nicht möglich.

Die Kombination mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programm 430) ist ebenfalls nicht möglich.

Die Kombination mit "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (Programm-Nr. 431) ist möglich.

Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen.

Wie sind die Konditionen?


Finanzierungsanteil/Kreditbetrag:

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.),
  • maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
  • maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung.


Kreditlaufzeit

Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 2 Jahre (10/2)

Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3)

Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 5 Jahre (30/5)



Zinssätze

Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.

Der Zinssatz ist fest für die Zeit der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot auf Basis der dann aktuellen Marktzinsen.

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Sie ist bereitstellungsprovisionsfrei. Danach kann die Abruffrist um maximal 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.

Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. (069) 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw.de (Suchwort: Konditionenübersicht) abgerufen werden kann.


Tilgungszuschuss

Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW- Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages gewährt.


Auszahlung

Es werden 100 % des Zusagebetrages ausgezahlt.

Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.

Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden müssen. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.


Tilgung

Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Kreditnehmer möglich.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Als Programmnummer ist anzugeben:

KfW-Effizienzhaus (EnEV2007): 151
bzw.
Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 152

Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen.

Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut mit dem dort vorrätigen Formular (Formular-Nr. 141 660) zu stellen. Die Wahl des Kreditinstitutes steht dem Kreditnehmer frei.


Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Für alle Maßnahmen ist das vom Antragsteller unterschriebene Antragsformular einzureichen.

Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Kreditnehmer unterschriebene "Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren" (Formular-Nr. 146 965) beizulegen. Im Fall der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2007) ist die Bestätigung zusätzlich vom Sachverständigen zu unterschreiben.

Ausnahmen bei Baudenkmälern oder aufgrund öffentlicher Vorgaben erhaltenswerter Bausubstanz:

Sind bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen, können unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden.
  • Mit Antragstellung bei der KfW ist der Antrag auf Ausnahme bei einem regionalen Partner der Deutschen Energieagentur GmbH (dena) zur Prüfung einzureichen.
  • Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist in der "Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren" (Formular-Nr. 146 965) zu nennen.
  • Den KfW-Antragsunterlagen sind der Bescheid/die Stellungnahme des Denkmalamtes bzw. die Bauvoranfragen/Baugenehmigungsunterlagen, aus denen der Umfang der Auflagen hervorgeht, in Kopie beizulegen.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind unter www.kfw.de oder unter www.zukunft-haus.info (Suchworte: Leitfaden Denkmalschutz-Ausnahmen, Checklisten Denkmalschutz-Ausnahmen) erhältlich.


Wie ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen?


Die Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen. Entsprechende Rechnungen sind vom Endkreditnehmer aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen.

Weiterhin ist vom Kreditnehmer die "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen - Energieeffizient Sanieren" (Formular-Nr. 146 966) vorzulegen. Dies entfällt beim Ersterwerb eines sanierten Gebäudes.

Bestätigt wird:
  • Die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Falle der Heizungserneuerung
  • Im Fall der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Einhaltung des beantragten energetischen Niveaus
  • Im Fall der Durchführung von Einzelmaßnahmen die Einhaltung der definierten Mindestanforderungen für das jeweilige Bauteil
Diese Bestätigung ist vom Kreditnehmer zu unterschreiben. Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist die Bestätigung zusätzlich vom Sachverständigen zu unterschreiben. Die Bestätigung wird von der Hausbank bei der KfW eingereicht. Die Hausbank bestätigt durch Unterschrift den programmgemäßen und fristgerechten Einsatz der Mittel durch den Kreditnehmer.


Wann und wie wird der Tilgungszuschuss gewährt?

Die Gutschrift erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Maßnahmendurchführung folgt. Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Gutschrift gültigen Zusagebetrag berechnet.

Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Darlehensvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungszuschuss nur in Höhe der aktuellen Darlehensvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.


Hinweise

Die KfW behält sich eine jederzeitige Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor.

Alle Angaben im Antrag, zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

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