weitere leistungen
- Geförderte "Vor-Ort-Beratung"
- Allgemeine Beratung zum Thema Energiesparen
- Ausstellen von Energieausweisen gemäß EnEV
- Sanierungs- und Modernisierungsvorschläge
- Kosten- / Nutzen- Betrachtungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Vorschlag, Planung und Überwachung von energetischen und konstruktiven Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im Altbau
- Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Schimmelpilzbildung
- Öffentlich - rechtliche Nachweise
- Nachweis für KFW-Mittel
Hinweise:
Ab 2006 ist für den Bau, Verkauf, Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Energiepass vorgeschrieben.
Die neue EU-Richtlinie "Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden" fordert ab 2006 für jedes bestehende Gebäude einen Energiepass, wenn der Eigentümer oder Mieter wechselt.
Eines der wichtigsten Ziele der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) ist es, die energetischen Qualitäten eines Gebäudes transparent zu machen.
Bewußter Umgang mit Energie ist heute wichtiger denn je. Nicht nur aus der Verantwortung der Umwelt und nachfolgenden Generationen gegenüber, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Energiekosten nehmen im Rahmen der Betriebskosten einen immer größeren Anteil ein – und werden durch die eingeleitete ökologische Steuerreform auch in Zukunft weiter steigen.
Energieeinsparung und Klimaschutz sind wichtige Themen der Bundesregierung. Die Einführung gesetzlicher Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland soll auch international richtungsweisend sein. So gilt seit 2002 die neue Energieeinsparverordnung (zur Zeit gilt die Änderungsnovelle 2004), der Energiebedarfsausweis für neue Gebäude wurde eingeführt, der auch unter bestimmten Randbedingungen für Bestandsgebäude gilt. Weiterhin wurden Nachrüstungsverpflichtungen eingeführt. Die Energieeinsparverordnung soll im Zuge der EU-Gebäuderichtlinie in 2006 fortgeschrieben werden. Dann sollen auch für Gebäude im Bestand flächendeckend so genannte Energiepässe ausgestellt werden. Rechenvorschrift soll die DIN V 18599 sein.
Die neue Energieeinsparverordnung verschärft die Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung von 1995. Besonders zu nennen sind die Anforderungen zur Verbesserung der Haustechnik und des Wärmeschutzes.
Ca. 75% des Energieverbrauchs in bestehenden Wohngebäuden werden für die Beheizung verwendet. Hier setzt der Gesetzgeber an: Verordnete Maßnahmen zur Verringerung der Heizenergie. Jeder im Bauwesen tätige weiß sofort, daß zur Heizenergieeinsparung viele Faktoren beitragen und die einzelnen Faktoren zudem miteinander verkoppelt sind.
Energieeinsparung ist ein komplexes Thema.
Vom Dach, über Fenster, Außenwände bis zur Heizungsanlage reicht die Palette möglicher Energieeinsparpotentiale. Hier ist es Aufgabe des Energieberaters, die jeweils konkreten Einsparmöglichkeiten herauszufinden. Dabei muß beachtet werden, daß jedes Gebäude anders beschaffen ist, seine eigenen baulichen Eigenheiten besitzt und mit verschiedenster Technik ausgestattet ist. Alle Bemühungen zur Energieeinsparung ohne diesen komplexen Ansatz laufen ins Leere.
Als Energieberater bin ich in der Lage, energetische Analysen eines konkreten Gebäudes anzufertigen. Über vielfältige Berechnungen werden Energie-Schwachstellen, wie Wärmebrücken, Transmissionswärmeverluste erkannt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein Energiegutachten angefertigt das dem Auftraggeber konkrete Empfehlungen gibt, mit welchen Maßnahmen Energie eingespart werden kann.
Jeder Handwerksbetrieb muß in der Lage sein, Wärmeschutznachweise, Energiepässe und energetische Gutachten kompetent zu bewerten und Schlußfolgerungen für die Umsetzung der speziellen Baumaßnahme ableiten.
Zugegebenermaßen halten sich die Hauptabnehmer für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen – die Hauseigentümer und Hausverwaltungen- mit Verweis auf die Fristen aus der EnEV noch sehr bedeckt.
Dies ist aber zu kurz gedacht: ein Neubau (auch eine Umfassende Modernisierung) ist heute bereits nur dann von den Bauämtern genehmigungsfähig, wenn der Primärenergiebedarf auf die strengen Vorgaben aus der EnEV ausgerichtet ist.
Für bestehende Gebäude bestehen noch Übergangsfristen. Einen Wettbewerbsvorteil verschafft sich aber der Gebäudeeigentümer, der notwendige Baumaßnahmen schon heute auf die neuen Werte der EnEV ausrichtet.
Hier ist jedes Bauunternehmen gefordert. Mit einem zusätzlichen energetischen Dienstleistungsangebot können Bauunternehmer fachspezifische Beratungen zur energiesparenden Verwendung von Baumaterialien, zur Haustechnik und zur Ausführung von Bauleistungen anbieten. Handwerksbetriebe, die dem Bauherren umfassende Energieberatung innerhalb ihres Gewerkes anbieten, sichern sich einen Wettbewerbsvorsprung.

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