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Anerkannte Regeln der Technik

Begriffsdefinition der "Anerkannten Regeln der Technik":
Die anerkannten Regeln der Technik stellen die Summe der im Bauwesen anerkannten wissenschaft-lichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen dar, die durchweg bekannt sind und als richtig sowie notwendig anerkannt sind. Dabei sind regionale Besonderheiten und Abweichungen zu beachten. Anerkannte Regeln der Technik entstehen aus dem übereinstimmenden Fachwissen der Mehrheit der Fachleute, wissenschaftlich begründet, praktisch erprobt und ausreichend bewährt und sind in allgemeinen Regelwerken oder als Einzelregel verfügbar. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht rechtlich verbindlich, sie begründen widerlegbare Erfüllungsvermutungen für das Erfüllen allgemeiner Anforderungen in unbestimmten Rechtsbegriffen. Dem Hersteller und/oder Betreiber steht es frei, von anerkannten Regeln der Technik abweichende Verfahren und Mittel zu wählen und einzusetzen, für die ihn dann die Beweislast trifft, dass das Ergebnis mindestens so sicher, aussagekräftig und verlässlich ist wie beim Einhalten der anerkannten Regeln der Technik.



Merkantiler Minderwert

Def. gemäß BGH vom 08.12.1977
Der merkantile Minderwert liegt in der Minderung des Verkaufswertes einer Sache, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerber besteht.




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