faq
ImFolgendem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit Wertermittlungen.
Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen natürlich
auch gern persönlich
unter (033203-886
525 ) oder
per email
zur Verfügung.
Wie lange dauert die Auftragsabwicklung?
Für
die Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens
wird nach Vorlage der
erforderlichen Unterlagen
und Daten eine Zeitdauer
von ca. 2 Wochen eingehalten.
Ich bin bestrebt kurzfristig
alle Unterlagen und
Informationen zu beschaffen,
sofern sie noch nicht
vorliegen.
Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar?
Seit
2009 ist das Honorar
für Wertermittlungen
in der Honorarordnung
für Architekten
und Ingenieure HOAI
nicht mehr geregelt.
Ein Zusammenhang zwischen
Wert der Immobilie und
Höhe des Honorars
(hoher Wert = hohes
Honorar) besteht nicht
mehr.
Das Honorar richtet
sich bei mir kundenfreundlich
nur nach dem entstandenen
Aufwand.
Gerne lässt sich
vorab auch ein Pauschal-
Festpreis vereinbaren.
Die Erstellung eines
Kostenangebotes erfolgt
für Sie natürlich
kostenlos.
Bitte fordern Sie ein
unverbindliches Kostenangebot
unter 033203 –
886 525 an.
Welche
Unterlagen werden zur
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
benötigt?
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte
- Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Gebäudeschnitt)
- Wohnflächen-
bzw. Nutzflächenberechnung
- Mieterliste mit
Mietaufstellung
(Sollmiete / Istmiete),
bei Ertragswertobjekten,
z.B. Wohn- und Geschäftshäuser
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Baubeschreibung bei neueren Bauvorhaben
- Sonstige Unterlagen nach Erfordernis (Objektabhängig)
Was ist, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht vollständig sind?
Gegebenenfalls
fehlende Unterlagen
für die Wertermittlung
können natürlich
auch durch mich beschafft
werden.
Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
- Auftragserteilung an den Sachverständigen
- Übergabe
vorhandener Unterlagen
- Durchführung
der Ortsbesichtigung
- Beschaffung ggf.
weiterer notwendiger
Unterlagen und Daten
- Erstellung des
Gutachtens und Übergabe
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszüge
werden bei den Grundbuchämtern
der Amtsgerichte beantragt.
Als Nichteigentümer
benötigt man eine
Vollmacht des Eigentümers.
Wo
beantrage ich eine Flurkarte?
Flurkarten
werden beim Kataster-
bzw. Vermessungsamt
des jeweiligen Bezirksamtes
oder der Stadtverwaltung
beantragt.
Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?
Ein
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
bzw. Bauamt des jeweiligen
Bezirksamtes oder der
Stadtverwaltung beantragt
werden.
Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?
Eine
Erschließungsbeitragsbescheinigung
kann beim Tiefbauamt
bzw. Bauamt des jeweiligen
Bezirksamtes oder der
Stadtverwaltung beantragt
werden.
Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung wird bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Kopien.
Kann ich auch als Nichteigentümer ein Gutachten in Auftrag geben?
Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers stellt dies kein Problem dar.

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