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ImFolgendem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit Wertermittlungen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gern persönlich unter (033203-88876) oder per email zur Verfügung.
Wie lange dauert die Auftragsabwicklung?
Für die Erstellung eines Wertgutachtens wird nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Daten eine Zeitdauer von ca. 2 Wochen eingehalten. Wir sind bestrebt kurzfristig alle Unterlagen und Informationen zu beschaffen, sofern sie noch nicht vorliegen.
Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar?
Das Honorar für Wertermittlungen ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI § 34 geregelt.
Die Honorartabelle gemäß HOAI dient nur als Anhaltspunkt. Bitte fordern Sie ein unverbindliches Kostenangebot an.
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Wertgutachtens benötigt?
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus der Flurkarte
- Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Gebäudeschnitt)
- Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes
- Mieterliste mit Mietaufstellung (Sollmiete / Istmiete), bei Ertragsobjekten, z.B. Wohn- und Geschäftshäuser
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Baubeschreibung bei neueren Bauvorhaben
- Sonstige Unterlagen nach Erfordernis (Objektabhängig)
Was ist, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht vollständig sind?
Gegebenenfalls fehlende Unterlagen für die Wertermittlung können natürlich auch durch uns beschafft werden.
Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
- Auftragserteilung an den Sachverständigen
- Übergabe aller für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen
- Durchführung einer Ortsbesichtigung
- Beschaffung weiterer notwendiger Unterlagen
- Einholung von aktuellen Ämterinformationen
- Erstellung des Gutachtens
- Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber und Rechnungstellung
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszüge werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten für einen unbeglaubigten Auszug belaufen sich in Berlin auf z. Zt. 10,00 Euro.
Wo beantrage ich eine Katasterkarte?
Katasterkarten werden beim Kataster- bzw. Vermessungsamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich in Berlin auf z. Zt. ca. 10,00 Euro.
Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. ca. 17,00 Euro.
Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?
Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung kann beim Tiefbauamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Bei Beantragung ist es ratsam, die Höhe etwaiger Erschließungsbeiträge sowie mögliche Straßenlandabtretungen abzufragen. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. ca.30,00 Euro.
Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung wird bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Kopien.
Kann ich auch als Nichteigentümer ein Gutachten in Auftrag geben?
Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers stellt dies kein Problem dar.

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