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ImFolgendem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit Wertermittlungen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gern persönlich unter (033203-886 525 ) oder per email zur Verfügung.




Wie lange dauert die Auftragsabwicklung?

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens wird nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Daten eine Zeitdauer von ca. 2 Wochen eingehalten. Ich bin bestrebt kurzfristig alle Unterlagen und Informationen zu beschaffen, sofern sie noch nicht vorliegen.
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Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar?

Seit 2009 ist das Honorar für Wertermittlungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI nicht mehr geregelt.
Ein Zusammenhang zwischen Wert der Immobilie und Höhe des Honorars (hoher Wert = hohes Honorar) besteht nicht mehr.

Das Honorar richtet sich bei mir kundenfreundlich nur nach dem entstandenen Aufwand.
Gerne lässt sich vorab auch ein Pauschal- Festpreis vereinbaren.
Die Erstellung eines Kostenangebotes erfolgt für Sie natürlich kostenlos.


Bitte fordern Sie ein unverbindliches Kostenangebot unter 033203 – 886 525 an.


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Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt?
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Gebäudeschnitt)
  • Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Mieterliste mit Mietaufstellung (Sollmiete / Istmiete), bei Ertragswertobjekten, z.B. Wohn- und Geschäftshäuser
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Baubeschreibung bei neueren Bauvorhaben
  • Sonstige Unterlagen nach Erfordernis (Objektabhängig)
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Was ist, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht vollständig sind?
Gegebenenfalls fehlende Unterlagen für die Wertermittlung können natürlich auch durch mich beschafft werden.
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Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
  • Auftragserteilung an den Sachverständigen
  • Übergabe vorhandener Unterlagen
  • Durchführung der Ortsbesichtigung
  • Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen und Daten
  • Erstellung des Gutachtens und Übergabe
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Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszüge werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers.
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Wo beantrage ich eine Flurkarte?
Flurkarten werden beim Kataster- bzw. Vermessungsamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt.
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Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden.
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Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?

Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung kann beim Tiefbauamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden.
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Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung wird bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Kopien.
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Kann ich auch als Nichteigentümer ein Gutachten in Auftrag geben?

Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers stellt dies kein Problem dar.
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