grundlagen
- Verkehrswertermittlung
gemäß
§194 BauGB
Allgemeine Grundsätze
zur Schätzung
des Verkehrswertes:
Verkehrswert
In der Marktwirtschaft
ist der Verkehrswert
(auch der Gemeine
Wert, der Marktwert,
der Zeitwert) ein
geschätzter
Wert für Gegenstände.
Es wird dabei von
einem theoretisch
zu erzielenden Preis
ausgegangen, der
bei einem Verkauf
des Gegenstandes
erzielt werden würde,
wobei alle Markteinflüsse
berücksichtigt
werden müssen.
Bei Grundstücken
ist dies zum Beispiel
die Lage, die Größe,
die Käuferschicht
usw. Der Verkehrswert
ist demnach eine
Prognose auf den
Kaufpreis und nicht
immer mit diesem
identisch. Notverkaufspreise,
Gefälligkeitspreise,
Liebhaberpreise
(ungewöhnliche
Verhältnisse)
sind deshalb nicht
mit dem Verkehrswert
gleichzusetzen.
Der Verkehrswert
von Immobilien ist
mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens,
des Ertragswertverfahrens
oder des Sachwertverfahrens
oder mehrerer dieser
Verfahren zu schätzen.
Die Verfahren sind
in der „Verordnung
über die Grundsätze
für die Ermittlung
der Verkehrswerte
von Grundstücken“
(Wertermittlungsverordnung
– WertV88)
normiert geregelt.
Die Legaldefinition
des Verkehrswertes
liefert hierzu §
194 BauGB.
- Kosten
Das Honorar für
Wertermittlungen
ist in der HOAI
2009 nicht mehr
geregelt und darf
frei vereinbart
werden. Gerne erstelle
ich für Sie
ein unverbindliches
Angebot.
- Beleihungswertermittlung
gemäß
§16, Pfandbriefgesetz
(Fundstelle: BGBl
I 2005, 1373) (PfandBG
§ 16 Beleihungswertermittlung)
- Wertermittlungsverfahren,
die zur Anwendung
kommen
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Discountet cash
flow Methode DCF
Residualwertverfahren
Monte Carlo Verfahren
- Wertermittlungsobjekte
Grundstücke
Einfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Büro- und Geschäftshäuser
Sonderimmobilien:
Hotels, Restaurants
...
- Art der
Gutachten
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Beweisgutachten
Gutachterliche Stellungnahme
- Auftraggeber
Gerichte
Banken / Versicherungen
Behörden
Privateigentümer
Rechtsanwälte,
Notare
Steuerberater
- Zeitdauer
Für die Erstattung
eines Wertgutachtens
beträgt die
Bearbeitungszeit
nach Vorlage der
erforderlichen Unterlagen
i.d.R. nicht länger
als 2 Wochen.
- Arbeitsmittel
BGB
BauGB
BauNV
ImmoWertV
WertR
NHK 2000
Sammlung Bodenrichtwerte
Mietspiegel
- ergänzende
Dienstleistungen
zur Wertermittlung
Energieausweis
Begutachtung von
Baumängeln
Überprüfung
von Wohnflächen
/ Nutzflächen
Rechnungsprüfung
Aufmaßkontrolle
- weitere
Kenntnisse
Privates und öffentliches
Baurecht
Finanzmathematische
Verfahren
Mietrecht
Bewirtschaftungskosten
Rechte und Lasten
an Grundstücken

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