Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

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Wohnflächenabweichung - die 10-prozentige Toleranzgrenze gilt generell nicht mehr

Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung korrigiert.

Für Wohnflächenabweichungen gilt nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mietererhöhungen gilt die tatsächliche Wohnfläche, egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. BGH vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 –

Für eine Überprüfung Ihrer Wohnfläche bzw. Anfertigen einer Wohnflächenberechnung stehe ich gern zur Verfügung.

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