Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Haus des Mannes kann verwertet werden

Münster – Bevor eine Heimbewohnerin Pflegewohngeld gewährt bekommt, muss sie ihr Vermögen offenlegen, und ggf. wird es dann verwertet. Dazu kann auch eine Immobilie des Ehemannes gehören, sofern das Ehepaar nicht getrennt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 12 A 3076/15). Aus Sicht der Richter stellt die Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen keine unzumutbare Härte dar.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 24.11.2018.

Was lernen wir daraus? Die eigene Immobilie, eventuell als Altersvorsorge gedacht, wird einem dann wieder genommen, sobald die Kosten für die Pflege aus eigener Kraft nicht bestritten werden können.

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