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ab 01. Mai 2015 Umsetzung der Ordnungsstrafen

2015-05-01 15:18

Heute, am 01. Mai 2015, ist es soweit. Was zuvor als lästiges Übel, nämlich die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung, betrachtet und mit Tricks umgangen wurde, kann nun für Verkäufer, Vermieter und Makler teuer werden. Mit Ordnungsstrafen bis zu 15.000 € muss gerechnet werden, wer schon in seiner Annonce die erforderlichen Angaben nicht benennt. Findige Rechtsanwälte werden sicher die Immobilienangebote durchforsten und Abmahnungen schreiben. Dabei ist der erforderliche Ausweis gar nicht so teuer. Ich biete ihn zum Beispiel als umfangreichen Bedarfsausweis ab 295 € zzgl. MwSt. an.

Warmes Dach Die Dämmpflicht ist da

2015-03-30 17:05

Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Die Dämmpflicht betrifft laut Verordnung die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen. Dabei ist es egal, ob der Boden begehbar ist oder nicht. Damit gilt die Regelung auch für Spitzböden. Die Investitionskosten fördert die KfW mit einem Zuschuss von 10%.

Quelle: Tagesspiegel vom 28.03.2015