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Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bis Ende 2029 verlängert

2025-08-14 13:09

Mit der Mietpreisbremse (bei Wiedervermietungen, Anmerkung des Verfassers) soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert. Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648

Die Kappungsgrenzenverordnung, die Teil des Mietrechts ist, begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15% senken, während sie andernfalls bei 20% liegt. Die Verordnung soll verhindern, dass Mieten zu schnell und zu stark steigen, insbesondere in Regionen mit begrenztem Wohnraum. Auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie weitere Informationen, z.B. ob Ihre Gemeinde betroffen ist. Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/mieten-preise/mietpreisbremse/01-start.html

 

 

 

 

Einführung des Gebäudetyps E

2025-01-02 10:03

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Das Kabinett hat nun mit dem Entwurf eines „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ Erleichterungen im Bauvertragsrecht beschlossen. Damit setzt sie einen Teil ihrer Wachstumsinitiative um.

Mit dem Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz, soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen. Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht für einfaches Bauen. Dabei geht es nicht um einen bestimmten Gebäudetypus, sondern allgemein um die Möglichkeit, einfacher, innovativer und kostengünstiger zu bauen.

Erleichterungen beim Bauen

Zum einen werden Bauleistungen, die nur den Komfort- oder Ausstattungsstandard eines Gebäudes betreffen, nicht mehr automatisch Vertragsbestandteil. Das soll auch für Regeln gelten, die den Einsatz von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren.

Zum anderen soll es zwischen fachkundigen Unternehmern möglich werden, von den Regeln der Technik abzuweichen. Künftig setzt das nicht mehr voraus, dass der Bauunternehmer den Besteller des Bauwerks über Risiken und Konsequenzen der Abweichung aufklärt. Haben die Unternehmer keine Vereinbarung zu einem Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik getroffen, soll eine Abweichung davon künftig unter gewissen Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Bauwerks begründen.

Vorteile des Gebäudetyps E im Überblick:

  • Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
  • Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
  • Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
  • Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien sowie geringeren Planungs- und Baukosten.

Quelle: Bundesregierung