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Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz

2026-09-30 07:27

"Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen. Das Gesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe: Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen. Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen." Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bis Ende 2029 verlängert

2025-08-14 13:09

Mit der Mietpreisbremse (bei Wiedervermietungen, Anmerkung des Verfassers) soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert. Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648

Die Kappungsgrenzenverordnung, die Teil des Mietrechts ist, begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15% senken, während sie andernfalls bei 20% liegt. Die Verordnung soll verhindern, dass Mieten zu schnell und zu stark steigen, insbesondere in Regionen mit begrenztem Wohnraum. Auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie weitere Informationen, z.B. ob Ihre Gemeinde betroffen ist. Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/mieten-preise/mietpreisbremse/01-start.html