Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bis Ende 2029 verlängert
2025-08-14 13:09
Mit der Mietpreisbremse (bei Wiedervermietungen, Anmerkung des Verfassers) soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert. Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648
Die Kappungsgrenzenverordnung, die Teil des Mietrechts ist, begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15% senken, während sie andernfalls bei 20% liegt. Die Verordnung soll verhindern, dass Mieten zu schnell und zu stark steigen, insbesondere in Regionen mit begrenztem Wohnraum. Auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie weitere Informationen, z.B. ob Ihre Gemeinde betroffen ist. Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/mieten-preise/mietpreisbremse/01-start.html