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Angaben zum Haus müssen stimmen

2017-04-20 16:48

Angaben zum Haus müssen stimmen. Auf Angaben zum Baujahr eines Hauses sollten sich Käufer verlassen können. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Hamm (Az.: 22 U 82/16). Wurde das Haus zwei Jahre früher errichtet als angegeben, lässt sich der Vertrag rückabwickeln. Die falsche Angabe ist ein Mangel. Veröffentlicht in der Berliner Morgenpost am 01.04.2017.