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Solarpflicht in Berlin ab 2023 auch für Wohngebäude

2022-11-30 10:31

Bis 2035 sollen 25% des erforderlichen Stroms in Berlin durch Sonnenenergie erzeugt werden. Um dieses Ziel umzusetzen gilt ab 2023 die Solarpflicht auch für Wohngebäude. Sie gilt für Neubauten mit Baubeginn ab 01.01.2023 und für Bestandsgebäude, auf denen wesentliche Dachumbauten durchgeführt werden, z.B. Erneuerung der wasserführenden Schicht, somit Abdichtungen von Flachdächern oder auch Dachziegelerneuerung von Steildächern. Bei neu zu errichtenden Gebäuden müssen mindestens 30% der Bruttodachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, bei Bestandsgebäuden mindestens 30% der Nettodachfläche (= Bruttodachfläche abzüglich  Dachflächenfenster, Verschattungen, etc.). Wer diesen prozentualen Ansatz nicht möchte, kann auch auf die installierte Leistung in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohnungen abstellen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit bis zu 2 Wohnungen mindestens 2 Kilowatt, für Mehrfamilienhäuser mit bis zu 5 Wohnungen 3 Kilowatt, für Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 10 Wohneinheiten 6 Kilowatt. Wer diese Forderungen ignoriert, dem drohen Strafen bis zu 25.000 €. Ausnahmen gibt es nur für denkmalgeschützte Gebäude, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde einer Solaranlage nicht zustimmt oder wenn Dachflächen nur nach Norden ausgerichtet sind.

Frist zur Grundsteuererklärung verlängert

2022-10-13 13:13

Statt Ende Oktober müssen Sie die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 3 Monate ausreichen."