Karlsruhe – Laut Bundesgerichtshof ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Vertrag über ein von einem Studenten am Studienort angemietetes Zimmer unwirksam (Az. VIII ZR 307/08). Der Kündigungsausschluss habe ihn unangemessen benachteiligt. Ausbildungsbedingt müssten Studenten flexibel sein, was Unwägbarkeiten und Erfordernisse wie Auslandsaufenthalte betreffe. BM
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019
Vertrag
2019-06-08 10:25
Wohnungskäufer haben Recht auf Bauabnahme
Berlin – Jeder, der eine Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht auf die Bauabnahme. Darauf macht der Bauherren-Schutzbund (BSB) aufmerksam. Käufer können dabei sowohl Mängel in ihrem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, zum Beispiel Treppenhaus, geltend machen. Vertragliche Regelungen, wonach zwei Käufer der Eigentümerversammlung mit dem Verwalter für alle Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, sind unwirksam. Dpa
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019