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Was gilt ab dem 1. Januar 2024?

2023-09-20 07:19

In den meisten Neubauten müssen Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten.
Bauantrag ab 1. Januar 2024 für einen Neubau:
- im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien
- außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien frühestens ab 2026.
Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
 
Bestandsgebäude:
- Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben.
- Heizung ist kaputt, keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen. Quelle: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Förderung für Heizungstausch:
30% Grundförderung für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
20% Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
30% Einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümer (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €/Jahr)
Schutz für Mieter: Deckelung der Kosten für den Heizungsaustausch auf 50 Cent/m² Wohnfläche und Monat.

Preise für Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 um 6,8% gegenüber dem Vorjahr gefallen

2023-06-23 11:57

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 waren Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 durchschnittlich 3,1 % günstiger. Ausschlaggebend für den Rückgang der Kaufpreise dürfte weiterhin eine gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungskosten und der anhaltend hohen Inflation sein. (Quelle: destatis.de)