In den meisten Neubauten müssen Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten.
Bauantrag ab 1. Januar 2024 für einen Neubau:
- im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien
- außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien frühestens ab 2026.
Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
Bestandsgebäude:
- Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben.
- Heizung ist kaputt, keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Mehr erfahren Sie auf
www.energiewechsel.de/beg Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen. Quelle: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Förderung für Heizungstausch:
30% Grundförderung für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
20% Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
30% Einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümer (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €/Jahr)
Schutz für Mieter: Deckelung der Kosten für den Heizungsaustausch auf 50 Cent/m² Wohnfläche und Monat.