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Bis zu 15.000 Euro Geldbuße - Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert

2014-03-20 09:27

Wie auch die EnEV 2009 verweist die neue EnEV 2014 auf das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) - im Falle der EnEV-Novelle ist es das neue EnEG 2013. In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ordnungswidrigkeit anfallen können. Folgende "Preisklassen" gelten bei EnEV-Vergehen:

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig: den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht.

Am 01. Mai tritt die neue EnEV in Kraft

2014-03-14 16:54

Die neue Energieeinsparverordnung kommt
Ab 01. Mai 2014 gelten u.a. verschärfte Anforderungen an Energieausweise.

Da die Erstellung eines Energieausweises aufwendiger werden wird, empfehle ich Verkäufern und Vermietern den Energieausweis vor dem 01. Mai ausstellen zu lassen.

Lesen Sie hier die gemeinsame Presseerklärung vom 16. Oktober 2013