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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Nach 25 Jahren gilt die Küche als abgewohnt

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und die Küche ist nach 20 Jahren noch funktionsfähig, einzelne technische Geräte aber erneuerungsbedürftig, muss der Mieter nicht dulden, dass eine neue, aber nicht gleichwertige Einbauküche eingebaut wird. Er kann jedoch verlangen, dass die nicht mehr funktionierenden Geräte ausgetauscht werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Nach spätestens 25 Jahren - abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als verbraucht. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.

Fundstelle: Mietermagazin 11/2018 des Berliner Mietervereins

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