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Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu moderaten Konditionen anbieten, weil ich unter anderem keine externen Büroräume benötige  .

Die gutachterliche Tätigkeit erbringe ich persönlich. Ein Gutachten oder Energieausweis kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 bis 14 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung erfolgte.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen.

"Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen. Das Gesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe: Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen. Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen." Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284

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