Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

Unverbindlich anfragen

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bis Ende 2029 verlängert

Mit der Mietpreisbremse (bei Wiedervermietungen, Anmerkung des Verfassers) soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert. Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648

Die Kappungsgrenzenverordnung, die Teil des Mietrechts ist, begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15% senken, während sie andernfalls bei 20% liegt. Die Verordnung soll verhindern, dass Mieten zu schnell und zu stark steigen, insbesondere in Regionen mit begrenztem Wohnraum. Auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie weitere Informationen, z.B. ob Ihre Gemeinde betroffen ist. Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/mieten-preise/mietpreisbremse/01-start.html

 

 

 

 

Zurück