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Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Solarpflicht in Berlin ab 2023 auch für Wohngebäude

Berliner Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden

Bis 2035 sollen 25% des erforderlichen Stroms in Berlin durch Sonnenenergie erzeugt werden. Um dieses Ziel umzusetzen gilt ab 2023 die Solarpflicht auch für Wohngebäude. Sie gilt für Neubauten mit Baubeginn ab 01.01.2023 und für Bestandsgebäude, auf denen wesentliche Dachumbauten durchgeführt werden, z.B. Erneuerung der wasserführenden Schicht, somit Abdichtungen von Flachdächern oder auch Dachziegelerneuerung von Steildächern. Bei neu zu errichtenden Gebäuden müssen mindestens 30% der Bruttodachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, bei Bestandsgebäuden mindestens 30% der Nettodachfläche (= Bruttodachfläche abzüglich  Dachflächenfenster, Verschattungen, etc.). Wer diesen prozentualen Ansatz nicht möchte, kann auch auf die installierte Leistung in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohnungen abstellen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit bis zu 2 Wohnungen mindestens 2 Kilowatt, für Mehrfamilienhäuser mit bis zu 5 Wohnungen 3 Kilowatt, für Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 10 Wohneinheiten 6 Kilowatt. Wer diese Forderungen ignoriert, dem drohen Strafen bis zu 25.000 €. Ausnahmen gibt es nur für denkmalgeschützte Gebäude, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde einer Solaranlage nicht zustimmt oder wenn Dachflächen nur nach Norden ausgerichtet sind.

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