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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Architekt haftet bei Kostenüberschreitung

Frankfurt. Wenn jemand ein Haus mit einem Architekten baut und ein festes Budget vereinbart, haftet der Architekt auf Schadenersatz, wenn das Budget nicht eingehalten wird. Das besagt ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U71/14), wie die „Immobilien-Zeitung“ berichtet. Der Architekt argumentierte, die Steigerung beruhte auf der Baupreisentwicklung und Firmenauslastung. Die Richter urteilten aber, ein Hinweis auf die Marktentwicklung reiche nicht.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 17.11.2018

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