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Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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Kündigungsverzicht: Klausel unwirksam

Kündigungsverzicht: Klausel unwirksam

Karlsruhe – Laut Bundesgerichtshof ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Vertrag über ein von einem Studenten am Studienort angemietetes Zimmer unwirksam (Az. VIII ZR 307/08). Der Kündigungsausschluss habe ihn unangemessen benachteiligt. Ausbildungsbedingt müssten Studenten flexibel sein, was Unwägbarkeiten und Erfordernisse wie Auslandsaufenthalte betreffe. BM

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019

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