Energieausweis Haus / Wohnung

Energieausweis / Energiepass zwecks Verkauf oder Vermietung.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können.
Einen solchen Energiepass kann ich Ihnen kurzfristig als Energieberater mit BAFA-Zulassung für Ihre Immobilie (Haus oder Wohnung) im Raum Berlin / Brandenburg ausstellen.

Der Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis für Wohngebäude

Informationen für Eigentümer, Makler, Kauf- und Mietinteressenten

Ein Hauskauf oder die Anmietung einer Wohnung ist eine Entscheidung für Jahre oder sogar Jahrzehnte. Käufer und Mieter sollten deshalb auch die künftige Belastung durch Heiz- und Warmwasserkosten in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Energieeffiziente Gebäude werden angesichts der steigenden Energiepreise immer attraktiver. Für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt soll der Energieausweis sorgen. Mit guten Ergebnissen im Energieausweis können Verkäufer und Vermieter effizient für ihre Immobilie werben. Der Energieausweis dient lediglich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.

Bereits seit dem 01. Juli 2009 benötigen Eigentümer einen solchen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten.
Er macht Gebäude miteinander vergleichbar. Für Käufer kann der Energieausweis ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung sein.
Verkäufer oder Makler sind verpflichtet, den potenziellen Käufern und Mietern eines Hauses oder einer Wohnung den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer oder Makler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Kein Energieausweis ist erforderlich, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.

Welchen Energieausweis für welches Gebäude?

Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht allerdings für Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, es sei denn, beim Bau selbst, oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erreicht.

Der Bedarfsausweis gem. § 81 GEG weist die energetische Qualität eines Gebäudes anhand einer technischen Analyse aus. Dabei fließen Bauteile, wie Außenwände, Fenster, Dach und Heizungsanlage in die Berechnung ein. In der Begehung vor Ort wird der Ist-Zustand für die Berechnung aufgenommen.

Beim Verbrauchsausweis gem. § 82 GEG wird der Energieausweis auf der Grundlage der tatsächlichen Energieverbräuche von mindestens 3 zusammenhängenden Jahren erstellt. Die jüngste Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Kosten eines Energieausweises

Die Kosten für einen Energieausweis / Energiepass im Raum Berlin / Brandenburg berechne ich in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Rufen Sie mich bitte unverbindlich unter 033203 – 886 525 an, gerne erstelle ich für Sie ein Kostenangebot.

Zeitdauer

Die Erstellung eines Energieausweises dauert in der Regel nicht länger als 3 Tage.

Fallbeispiel

Familie W. aus Kleinmachnow möchte ihre Doppelhaushälfte Baujahr 1994 verkaufen.
Familie W. hat die Wahl einen preiswerten verbrauchsorientierten oder umfangreichen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen.
Familie W. entschied sich zunächst für die preiswerte Variante, den verbrauchsorientierten Energieausweis, der nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet wird.
Das Ergebnis viel aber ungewöhnlich schlecht aus, sodass es sich auf den Verkauf negativ ausgewirkt hätte.
Daher wurde aufgrund meines Anratens der umfangreichere bedarfsorientierte Energieausweis erstellt. Der Energiebedarfskennwert viel nun deutlich positiver aus.

Beispiel eines Energieausweis (PDF, 960KB)