Immobilienbewertung in Berlin, Brandenburg

Die Immobilienbewertung ist eine wichtige Voraussetzung für jeden Eigentümer, der sein Eigentum zu einem angemessenen Preis und in einem üblichen Zeitraum von bis zu etwa 6 Monaten verkaufen möchte. Eine Immobilienbewertung ist ein wertvoller Service, der viele Vorteile bietet. Zuallererst kann eine professionelle und unabhängige Immobilienbewertung Ihnen helfen, einen realistischen und auch realisierbaren Preis bzw. Wert für Ihr Eigentum zu ermitteln. Das Gutachten ermöglicht Ihnen zudem, eine fundierte Entscheidung über eventuelle Investitionen wie z.B. Modernisierungsmaßnahmen in Ihre Immobilie zu treffen.

Was beinhaltet eine Immobilienbewertung?

Eine Immobilienbewertung beinhaltet normalerweise eine Begutachtung der Bausubstanz im Zuge der Ortsbesichtigung, einschließlich der Feststellung des Wertes des Bodens und der Lage. Der Wert der Immobilie wird dann anhand einer Vielzahl von Faktoren, einschließlich des Marktes, des Zustands und der Nachbarschaft bestimmt. Der Sachverständige kann Ihnen helfen, alle erforderlichen Informationen zu sammeln, um eine möglichst präzise Immobilienbewertung durchführen zu können, bevor Sie zum Beispiel einen Kaufvertrag unterschreiben. Die von mir erstellten Wertermittlungsgutachten basieren auf den aktuellen und anerkannten Bewertungsmethoden (interner Link) sowie den gesetzlichen Vorgaben.
Mit der Immobilienbewertung erhalten Käufer und Verkäufer sowie z.B. auch Erbengemeinschaften oder Ehepaare, die sich trennen möchten, eine solide Verhandlungsgrundlage.

Gerne erläutere ich Ihnen in einem telefonischen Erstgespräch, welche Unterlagen und Informationen für die Erstellung einer qualifizierten Immobilienbewertung erforderlich sind, sei es ein Kurzgutachten oder ein umfangreicheres Verkehrswertgutachten.

Mehr zum Kurzgutachten Mehr zum Verkehrswertgutachten

Wofür kann eine Immobilienbewertung erforderlich sein?

Das umfangreichere Verkehrswertgutachten wird erstellt, um den Verkehrswert (umgangssprachlich auch Marktwert) einer Immobilie festzustellen. Dieses Gutachten stellt eine unparteiische und objektive Einschätzung des Wertes der Immobilie bereit, die vorwiegend bei Trennungsfällen, Erbschaftsangelegenheiten oder anderen besonders wichtigen Bewertungsanlässen, wie z.B. in der Zwangsversteigerung, Verwendung findet.

Mit dem Kurzgutachten kann der aktuelle Schätzwert der Immobilie ermittelt werden und es beschränkt sich auf die wesentlichen Punkte der Wertermittlung. Zudem dient es der Kaufpreisfindung und als Orientierungshilfe für zunächst einfache Bewertungsfälle.

Inhalt des Gutachtens

Im Zuge der Ausarbeitung eines Gutachtens berechne ich vergleichsweise kurzfristig und weitgehend unkompliziert den Wert Ihrer Immobilie in Berlin und Umgebung. In der Wertermittlung erhalten Sie als Ergebnis nicht nur einen angemessenen Marktwert, sondern auch einen Überblick über die Lage und die Infrastruktur:
Welche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte oder Apotheken gibt es in der Nähe?
Wie ist die Verkehrsanbindung?
(Von den Haltestellen für Bus und Bahn, bis zur voraussichtlichen Fahrtzeit in die nächste Stadt oder zum Einkaufen.)

Meine Expertise

Als Bausachverständiger für Immobilienbewertungen biete ich seit etwa 20 Jahren meine Dienste für die Region Berlin und Brandenburg an. Mein hauptsächliches Arbeitsgebiet ist das Erstellen von Verkehrswert- und Kurzgutachten zur Immobilienbewertung, die eine objektive und realistische Bewertung der Immobilie ermöglichen. Mit meinen langjährigen Erfahrungen in der Gutachtenerstellung für Objekte in Berlin und dem Bundesland Brandenburg kann ich Ihnen ein qualitativ hochwertiges Gutachten zu einem fairen Preis anbieten.

Sollten Sie Fragen zur Immobilienbewertung oder meinen anderen Dienstleistungen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Dipl.-Ing. Ralph Haftendorn

Unverbindlich anfragen

FAQs zur Immobilienbewertung

Was ist eine Immobilienbewertung?

Eine Immobilienbewertung ist eine professionelle Schätzung des Wertes eines Grundstücks oder eines Gebäudes. Sie kann für verschiedene Zwecke durchgeführt werden, wie zum Beispiel für den Verkauf, den Kaufden Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen, die Finanzierung oder für steuerliche Zwecke.

Wer kann eine Immobilienbewertung durchführen?

Eine Immobilienbewertung kann von einem Sachverständigen mit der entsprechenden Sachkunde durchgeführt werden. Sachverständige für Immobilienbewertung verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Immobilienbranche.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie?

Es gibt viele Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können, darunter

  • die Lage,
  • die Größe des Objekts,
  • das Alter,
  • der Bauzustand,
  • die Ausstattung,
  • die Nachfrage,
  • das Angebot
  • und Markttrends.

Andere Faktoren wie die energetische Qualität des Gebäudes, Umweltbedingungen, rechtliche Aspekte (z.B. ein Wohnungsrecht) können ebenfalls eine Rolle spielen.

Welche Methoden werden zur Immobilienbewertung verwendet?

Es gibt verschiedene Methoden, die zur Bewertung von Immobilien verwendet werden können. Die häufigsten Methoden sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wahl der Methode hängt von der jeweiligen Objektart ab (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Gewerbe):

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die auf dem Vergleich des zu bewertenden Objekts mit ähnlichen Objekten basiert, die kürzlich verkauft wurden. Die Wertableitung aus dem Vergleichswertverfahren kommt vorrangig bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und Teileigentum zu Anwendung.

Zur Ermittlung von Vergleichspreisen sind Kaufpreise solcher Objekte heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen und die zu Zeitpunkten verkauft worden sind (Vertragszeitpunkte), die in hinreichender zeitlicher Nähe zum Wertermittlungsstichtag stehen. Die Kaufpreise sind auf ihre Eignung zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

Im Wesentlichen geht es darum, den Verkaufspreis von ähnlichen Immobilien in der Umgebung als Referenz zu verwenden, um den Wert der zu bewertenden Immobilie abzuleiten.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Immobilienbewertung, die auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge (Mieten), der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Gebäudes, des Bodenwertes und des Liegenschaftszinssatzes ermittelt wird. Die Wertableitung aus dem Ertragswertverfahren kommt bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und Gewerbeobjekten zur Anwendung.

Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus dem kapitalisierten jährlichen Reinertragsanteil der baulichen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag, der unter Abzug des Bodenwertverzinsungsbetrags ermittelt wurde (vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen), und dem Bodenwert.
Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags und der Kapitalisierung des jährlichen Reinertragsanteils der baulichen Anlagen ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen. Die Kapitalisierungsdauer entspricht der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.

Mit der Ertragswertermittlung können Investoren den Wert einer Immobilie besser als durch die Sachwertermittlung einschätzen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob der Kauf oder die Nutzung der Immobilie rentabel ist.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren der Immobilienbewertung ist eine Methode, die den Wert der physischen Eigenschaften der Immobilie zugrunde legt. Die Wertableitung aus dem Sachwertverfahren kommt vorrangig bei eigen genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.

Das bedeutet, dass zunächst der Bodenwert Ihres Grundstücks ermittelt wird. Dann werden die aktuellen Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus sowie der Außenanlagen berechnet. Unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (z.B. 80 Jahre bei Einfamilienhäusern) und einer sachverständig ermittelten, verbleibenden wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (beispielsweise 40 Jahre) ergibt sich die Alterswertminderung (hier mit 50%) und somit der Zeitwert der baulichen Anlagen. Aus dem Bodenwert plus Zeitwert des Gebäudes sowie der Außenanlagen errechnet sich der vorläufige der Sachwert der Immobilie. Dieser ist durch einen Sachwertanpassungsfaktor an die Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt anzupassen.

Die Sachwertfaktoren für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften werden jährlich vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt. Der vorläufige Sachwert multipliziert mit dem Sachwertanpassungsfaktor sollte in der Regel den Marktwert ergeben. Voraussetzung ist, dass sich der Sachverständige an das Modell zur Ermittlung der Sachwertfaktoren hält.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie erhöhen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie zu erhöhen, wie zum Beispiel durch Modernisierungen im Innenbereich, Verbesserungen der Energieeffizienz, Verbesserungen der Grundrisse und Außenanlagen sowie durch regelmäßige Wartung und Pflege. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen den Wert der Immobilie nicht in gleichem Maße erhöhen.