Dipl. Ing. Ralph Haftendorn
Nach Abschluss meines Architekturstudiums an der Technischen Fachhochschule Berlin im Jahr 1986 war ich im Bausachverständigenbüro Peter Marsollek überwiegend für die Bearbeitung von Brandschadengutachten tätig. Mein Interesse galt jedoch mehr der Bauplanung und so konnte ich bis September 1996 an zahlreichen Bauvorhaben im Architekturbüro Wolf & Zell mitwirken. Aus privaten Gründen zogen wir ins Münsterland, wo ich in verschiedenen Hausbaufirmen als planender Architekt sowie als Bauleiter verantwortlich war. In 2002 hat es uns wieder nach Berlin zurückgezogen. Zur Vervollständigung meiner Kenntnisse belegte ich Weiterbildungen in den Sachgebieten Bauschäden (10/2004 bis 02/2006), Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (10/2004 bis 12/2004) sowie Energieberatung (08/2005 bis 09/2005). Beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bernd Seidel c/o Bau-Institut Berlin GmbH erstellte ich von 2006 bis 2010 zahlreiche Bauschadens- und Wertermittlungsgutachten. Seitdem bin ich als Sachverständiger in den zuvor genannten Fachrichtungen tätig, wobei die Verkehrswertermittlung überwiegt.
Philosophie
Meine Arbeitsweise steht im Einklang mit der Mustersachverständigenordnung. Dazu gehören:
Persönliche Gutachtenerstattung
Der Sachverständige hat das bestellte Gutachten höchstpersönlich zu erarbeiten und zu erstatten.
Unabhängigkeit
Der Sachverständige darf bei der Übernahme, Vorbereitung und Durchführung eines Auftrags keiner Einflussnahme persönlicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Natur unterliegen, die geeignet ist, ein objektives Urteil zu beeinträchtigen.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Der Sachverständige hat über jede von ihm angeforderte Leistung Aufzeichnungen zu machen. Der Sachverständige ist verpflichtet, ein vollständiges Exemplar des Gutachtens oder eines entsprechenden Ergebnisnachweises einer sonstigen Leistung und die sonstigen schriftlichen Unterlagen, die sich auf seine Tätigkeit als Sachverständiger beziehen, mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Der Sachverständige darf seine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen oder der Höhe nach beschränken; er soll eine Haftpflichtversicherung für sich und seine Mitarbeiter in angemessener Höhe abschließen.
Schweigepflicht
Der Sachverständige ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Fortbildungs- und Erfahrungsaustausch
Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.
Zusatzqualifikationen/Seminare
17.01.2022 Neuerungen der ImmoWertV (Pfandbrief Akademie)
15.01.2018 Qualifizierungsnachweis im Kleindarlehensbereich (HypZert)
16.05.2017 Aktuelle Sachwertfaktoren des Berliner Gutachterausschuss (V.V.S.)
20.10.2015 Runderneuerung von Kastendoppelfenstern (Aktionskreis Energie e.V.)
13.10.2015 Solarthermie-Wärmepumpe (Aktionskreis Energie e.V.)
29.09.2015 Plusenergiewohnen in Adlershof (Aktionskreis Energie e.V.)
22.09.2015 Quartierswärmeversorgung in Adlershof (Aktionskreis Energie e.V.)
17.03.2015 Aerogol Hochleistungsdämmputz (Aktionskreis Energie e.V.)
17.12.2013 Eintrag als Energieeffizienzexperte (dena)
07.05.2013 Entwicklung Brandenburgischer Grundstücksmarkt 2012 (V.V.S.)
19.03.2013 EnEV-Nachweise-die Arbeit des Prüfsachverständigen (Aktionskreis Energie e.V.)
19.02.2013 Wie sinnvoll ist unsere Energieberatung? (Aktionskreis Energie e.V.)
15.02.2013 Die neue Sachwertrichtlinie und die neuen NHK 2010 (V.V.S., Prof. Kleiber)
04.12.2012 Strom und Wärme von der Sonne (Aktionskreis Energie e.V.)
04.06.2012 Die neue Sachwertrichtlinie und die neuen NHK 2010 (V.V.S.)
27.03.2012 Grundlüftung zum Feuchteschutz (Aktionskreis Energie e.V.)
01.11.2011 Dämmung der obersten Geschossdecke (Aktionskreis Energie e.V.)
03.05.2011 Krise, nein danke - Immobilienmarkt Berlin 2010 (V.V.S.)
13.09.2010 Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV (V.V.S., Prof. Kleiber)
12.11.2009 EnEV 2009 im Bestand (Architektenkammer Berlin)
20.10.2009 Thema: Urteil des BGH vom 12.03.2008 XII ZR 156/05 (V.V.S.)
29.04.2009 Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Bestandsimmobilien (AK Berlin)
24.03.2009 Marktentwicklungen 2008 für ausgewählte Teilmärkte in Berlin (V.V.S.)
25.11.2008 Mietspiegel in Berlin und Potsdam, Gewerbe- und Wohnmieten (V.V.S.)
24.04.2008 Verkehrswert, Marktwert, beizulegender Zeitwert, Ermittlung nach HGB
11.03.2008 Wertermittlungsreformen 2008? (V.V.S.)
30.01.2008 Was bringt die neue Energieeinsparverordnung 2007? (Architektenkammer Berlin)