Kurzgutachten / Immobilienbewertung

Was ist unter einem Kurzgutachten zu verstehen?
Worin besteht der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten?

Bei einem Kurzgutachten beschränke ich mich auf die wesentlichen Inhalte einer Immobilienbewertung. Der wesentliche Inhalt ist die Ermittlung des sachverständig geschätzten Wertes, der sich im Spannenbereich der durch den zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichten Kaufpreise befinden sollte. Auf umfangreiche Lagebeschreibungen und Statistiken zur Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote etc. wird im Kurzgutachten verzichtet, weil der Kunde (z.B. Verkäufer oder Käufer) in der Regel darüber bereits informiert ist.

Es werden auch nicht zwei Wertermittlungsverfahren, wie zum Beispiel die Sachwert- und Ertragswertermittlung, sondern nur ein Wertermittlungsverfahren durchgeführt. Bei einem Einfamilienhaus wird üblicherweise das Sachwertverfahren angewendet. Sofern genügend Vergleichspreise vorliegen, bietet sich alternativ das Vergleichswertverfahren an, welches auch vorrangig bei der Immobilienbewertung für Eigentumswohnungen zur Anwendung kommt. Wesentliche wertmindernde Rechte und Belastungen, wie zum Beispiel Wohnungsrecht oder Nießbrauch, müssen selbstverständlich auch bei der Kurzbewertung berücksichtigt werden.

Wann genügt ein Kurzgutachten?

Das Kurzgutachten ist aus meiner sachverständigen Sicht ausreichend für die Prüfung eines verlangten Kaufpreises auf Angemessenheit, im Scheidungsfall, sofern die Beteiligten nicht zerstritten sind, und z.B. bei Erbschaften, auch hier unter der Voraussetzung, dass sich die Erben nicht im Streit befinden, bzw. bereits durch Anwälte vertreten werden. Es genügt auch, wenn der Eigentümer nur mal den ungefähren Marktwert wissen möchte.
Ein Kurzgutachten genügt nicht, wenn das Objekt Bauschäden oder gravierende Baumängel aufweist.

Was ist der Vorteil eines Kurzgutachtens?

Für die Erstellung eines Kurzgutachtens fallen weniger Stunden an, somit ist es kostengünstiger als ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Es steht Ihnen auch schneller zur Verfügung, dies ist für Käufer von besonderer Bedeutung. Rufen Sie mich bitte unverbindlich unter 033203 - 886 525 an, gerne erstelle ich für Sie ein Kostenangebot für ein Kurzgutachten.

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Worin besteht der Nachteil eines Kurzgutachtens im Vergleich zu einem Verkehrswertgutachten?

Das Kurzgutachten ist nicht geeignet für Gerichtsverfahren, zur Vorlage beim Finanzamt oder anderen Behörden, für die Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern und Gewerbeobjekten. Ein weiterer Nachteil könnte sich ggf. daraus ergeben, dass der ermittelte Wert aus dem Kurzgutachten gegenüber dem ermittelten Wert aus einem Verkehrswertgutachten abweicht, weil z.B. nicht alle den Wert beeinflussende Umstände vollumfänglich berücksichtigt wurden.

Welche Unterlagen sind für ein Kurzgutachten mindestens erforderlich?

  • Grundbuchauszug
  • Bauzeichnungen
  • Wohnflächenangabe bzw. Wohnflächenberechnung