Verkehrswertgutachten in Berlin, Brandenburg

Das Verkehrswertgutachten dient zur Feststellung des Marktwertes einer Immobilie.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zur Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken stehen im allgemeinen drei normierte Verfahren nach der ImmoWertV zur Verfügung:

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist das Regelverfahren für die Bodenwertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie für Eigentumswohnungen und gewerbliche Flächen als Teileigentum.

Das Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen auf der Grundlage des Gebäudeertrags ermittelt.
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der marktüblich erzielbare Ertrag im Vordergrund steht, wie bei Mietwohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und rein gewerblich genutzten Grundstücken.

Das Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert aus dem Bodenwert und dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen auf der Grundlage des Herstellungswertes ermittelt. Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei der Wertermittlung von Einfamilienhäusern sowie vereinzelt bei Industrieobjekten angewandt.

Die Verkehrswertermittlung ist nach festgelegten Kriterien geregelt.

Verkehrswertgutachten werden beispielsweise benötigt für:

  • Feststellung des Marktwertes einer Immobilie bei Kauf oder Verkauf
  • Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidungen
  • Zum Vermögensausgleich innerhalb von Erbengemeinschaften
  • Als Nachweis gegenüber einer finanzierenden Bank
  • Als Nachweis gegenüber Behörden
  • Als Grundlage für die Zwangsversteigerung

Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Mein Honorar für die Immobilienbewertung berechne ich in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach dem Zeitaufwand.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungswerte lässt sich für die meisten Verkehrswertgutachten ein Pauschal- / Festpreis vereinbaren.

Rufen Sie mich bitte unverbindlich unter 033203 - 886 525 an, gerne erstelle ich für Sie ein Kostenangebot für eine Immobilienbewertung.

Zeitdauer

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens dauert in der Regel nicht länger als 1 -2 Wochen.

Nicht alle Angebote sind vergleichbar, der Preis ist nicht allein das Entscheidende.
Sie dürfen von mir eine sorgfältige Arbeitsweise erwarten, die dem aktuellen Stand von Gesetzen und Verordnungen entspricht.
Je nach dem geforderten Verwendungszweck des Gutachtens stimme ich mit Ihnen ab, ob ein ausführliches Gutachten erforderlich ist oder ein Kurzgutachten genügt.
Rufen Sie mich daher bitte unverbindlich unter 033203 – 886 525 an.

Unverbindlich anfragen

 

Fallbeispiele zum Thema Verkehrswertgutachten / Immobilienbewertung

1.
Frau S., Eigentümerin eines Berliner Mietshauses nördlich des Kurfürstendamms mit niedrigen Bestandsmieten, plant die Umwandlung in Wohnungseigentum, um nach und nach freiwerdende Eigentumswohnungen zu veräußern.
Für jede Eigentumswohnung wurde daher der Verkehrswert berechnet.
Für Frau S. lohnte sich die Umwandlung in Wohnungseigentum. Allein durch die Aufteilung in Wohnungseigentum stieg der Immobilienwert erheblich.

2.
Herrn D. aus Bergholz-Rehbrücke, Brandenburg wurde sein gemietetes Reihenhaus zum Kauf angeboten. Der verlangte Kaufpreis sollte durch mich auf Angemessenheit geprüft werden. Dabei waren einige Mängel zu berücksichtigen.
Es stellte sich heraus, dass der Kaufpreis niedriger als der Verkehrswert war.
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen waren die Gründe hierfür nicht ersichtlich. Aufgrund des zunächst verlockend niedrigen Kaufpreises empfahl ich dem Kunden als Vorsichtsmaßnahme vor Kaufvertragsabschluss einen Rechtsanwalt zwecks zusätzlicher rechtlicher Prüfung hinzuzuziehen, damit nach dem Kauf kein böses Erwachen eintritt. Nach Anforderung weiterer Unterlagen und Klärung von offenen Fragen entschied sich Herr D. zum Kauf.