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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

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Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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2014

Immobilienanzeigen ab Mai mit neuen Pflichtangaben

Eigentümer und Makler befürchten erschwerte Vermarktungsmöglichkeiten.

Für Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet gelten ab dem 1. Mai neue Regeln. Ab diesem Stichtag müssen die Anzeigen Angaben über die energetische Qualität der Objekte enthalten. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ab 1. Mai 2015 werden Verstöße dann als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert.

Quelle: Tagesspiegel vom 26.04.2014, von Reinhard Bünger

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Bis zu 15.000 Euro Geldbuße - Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert

Wie auch die EnEV 2009 verweist die neue EnEV 2014 auf das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) - im Falle der EnEV-Novelle ist es das neue EnEG 2013. In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ordnungswidrigkeit anfallen können. Folgende "Preisklassen" gelten bei EnEV-Vergehen:

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig: den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht.

Am 01. Mai tritt die neue EnEV in Kraft

Die neue Energieeinsparverordnung kommt
Ab 01. Mai 2014 gelten u.a. verschärfte Anforderungen an Energieausweise.

Da die Erstellung eines Energieausweises aufwendiger werden wird, empfehle ich Verkäufern und Vermietern den Energieausweis vor dem 01. Mai ausstellen zu lassen.

Lesen Sie hier die gemeinsame Presseerklärung vom 16. Oktober 2013