Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

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2017

2017 werden viele Energieausweise ungültig

Der Verband Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass Eigentümer, die sich vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, in diesem Jahr sich ggf. um einen neuen Energieausweis kümmern müssen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Energieausweise nur 10 Jahre gültig sind. Die neuen Energieausweise müssen zudem die Effizienzklasse (A+ bis H) angeben und eine Registriernummer enthalten. Ergänzend füge ich hinzu, dass es sich nicht nur um vor 10 Jahren gekaufte Bestandsgebäude handelt, sondern auch um die damals neu erstellten Gebäude. Ein aktueller und gültiger Energieausweis ist bei jedem Verkauf oder Vermietung erforderlich!

Wohnfläche ist mitentscheidend

Bei Mieterhöhung zählt echte Größe - und nicht jene, die der Vertrag angibt. (Veröffentlicht u.a. in der Berliner Morgenpost am 04.11.2017)

Falls Sie von einer Mieterhöhung betroffen sind, erstelle ich gern vor Ort ein Aufmaß, um die tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln.

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Angaben zum Haus müssen stimmen

Angaben zum Haus müssen stimmen. Auf Angaben zum Baujahr eines Hauses sollten sich Käufer verlassen können. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Hamm (Az.: 22 U 82/16). Wurde das Haus zwei Jahre früher errichtet als angegeben, lässt sich der Vertrag rückabwickeln. Die falsche Angabe ist ein Mangel. Veröffentlicht in der Berliner Morgenpost am 01.04.2017.

Schimmel

20 % der Deutschen kämpfen mit Schimmel berichtet der Deutsche Mieterbund, Viele Vermieter sprechen von falschem Heiz- und Lüftungsverhalten. Ein Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften befreit Vermieter nicht von Ihren Gewährleistungspflichten, so das LG Berlin (Az.: 65 S 400/15).

Aktuelle Bodenrichtwerte für Berlin und Brandenburg

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Berlin und Brandenburg sind nunmehr online einsehbar. Gegenüber dem Vorjahr zeigen sich zum Teil erhebliche Bodenwerterhöhungen. Für Berlin: BORIS Berlin; für Brandenburg: BORIS Brandenburg als Suchbegriffe eingeben.