Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen Verkehrswertermittlung (Immobilienbewertung), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir ganz persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Was gilt ab dem 1. Januar 2024?

In den meisten Neubauten müssen Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten.
Bauantrag ab 1. Januar 2024 für einen Neubau:
- im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien
- außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien frühestens ab 2026.
Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
 
Bestandsgebäude:
- Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben.
- Heizung ist kaputt, keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen. Quelle: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Förderung für Heizungstausch:
30% Grundförderung für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
20% Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
30% Einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümer (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €/Jahr)
Schutz für Mieter: Deckelung der Kosten für den Heizungsaustausch auf 50 Cent/m² Wohnfläche und Monat.

Preise für Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 um 6,8% gegenüber dem Vorjahr gefallen

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 waren Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 durchschnittlich 3,1 % günstiger. Ausschlaggebend für den Rückgang der Kaufpreise dürfte weiterhin eine gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungskosten und der anhaltend hohen Inflation sein. (Quelle: destatis.de)

Neue Förderung für Neubauten

Ab dem 01.06.2023 sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Kreditbeträge sind bis maximal 240.000 € pro Familie geplant. Um jeweils 10.000 € erhöht sich die Einkommensschwelle bei jedem weiteren Kind. (Quelle: Rheinische Post 01.06.2023)

Wohnflächenabweichung - die 10-prozentige Toleranzgrenze gilt generell nicht mehr

Für Wohnflächenabweichungen gilt nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mietererhöhungen gilt die tatsächliche Wohnfläche, egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. BGH vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 –

Für eine Überprüfung Ihrer Wohnfläche bzw. Anfertigen einer Wohnflächenberechnung stehe ich gern zur Verfügung.

Kaufpreisvorstellungen müssen nach unten angepasst werden

Wie einem Artikel in der Welt am Sonntag von heute zu entnehmen ist, sei eine komplette Käuferschicht weggebrochen: junge Familien mit wenig Eigenkapital. Seit sich die Bauzinsen fast verdreifacht haben, ist eine Monatrate von 3.000 € statt 1.500 € nicht machbar. Inzwischen brauche man 30 bis 35% Eigenkapital und das hätten nur die wenigsten. Die Prioritäten der Käufer haben sich im Laufe der etwa letzten 3 Jahre deutlich verändert. War vor der Pandemie die Lage des Objekts das wichtigste Kriterium, so spielt seit dem Ukraine-Krieg der Preis die ausschlaggebende Rolle.