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Einführung des Gebäudetyps E

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Das Kabinett hat nun mit dem Entwurf eines „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ Erleichterungen im Bauvertragsrecht beschlossen. Damit setzt sie einen Teil ihrer Wachstumsinitiative um.

Mit dem Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz, soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen. Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht für einfaches Bauen. Dabei geht es nicht um einen bestimmten Gebäudetypus, sondern allgemein um die Möglichkeit, einfacher, innovativer und kostengünstiger zu bauen.

Erleichterungen beim Bauen

Zum einen werden Bauleistungen, die nur den Komfort- oder Ausstattungsstandard eines Gebäudes betreffen, nicht mehr automatisch Vertragsbestandteil. Das soll auch für Regeln gelten, die den Einsatz von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren.

Zum anderen soll es zwischen fachkundigen Unternehmern möglich werden, von den Regeln der Technik abzuweichen. Künftig setzt das nicht mehr voraus, dass der Bauunternehmer den Besteller des Bauwerks über Risiken und Konsequenzen der Abweichung aufklärt. Haben die Unternehmer keine Vereinbarung zu einem Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik getroffen, soll eine Abweichung davon künftig unter gewissen Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Bauwerks begründen.

Vorteile des Gebäudetyps E im Überblick:

  • Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
  • Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
  • Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
  • Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien sowie geringeren Planungs- und Baukosten.

Quelle: Bundesregierung

KfW fördert Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien im Auftrag der Bundesregierung seit 03.09.2024

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb KfW Förderprogramm 308
Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 0,17 % effektivem Jahreszins
- für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren
- Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 Euro
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab

Das Förderprogramm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51% effektiv.

Programmdetails im Überblick:
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.

Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.

Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.

Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.

Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (Programm 458) oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (261). Quelle: kfw.de

Umsätze und Kaufpreise weiterhin überwiegend rückläufig

Laut Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ist die Anzahl der Kauffälle im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 19% zurückgegangen.
Der durchschnittliche Kaufpreis für Ein- und Zweifamilienhäuser hat sich um 13% verringert. Nur bei neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern ist ein Preisanstieg von 15% zu verzeichnen. Quelle: Gutachterausschuss Berlin, vorläufige Marktanalyse, Stand 05.03.2024

Was ändert sich in 2024?

Heizungsgesetz (GEG 2024) tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können (bis 2044) weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Einen guten Überblick über die neuen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung. Quelle: Tagesschau.de

Preise für Wohnimmobilien, 3. Quartal 2023: -10,2% zum Vorjahresquartal

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22. Dezember 2023 (Auszug) sinken die Preise für Wohnimmobilien weiter. Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser fallen im Vergleich zum Vorjahresquartal stärker als Preise für Wohnungen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise im 3. Quartal 2023 sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Dabei gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser durchweg stärker zurück als die Preise für Eigentumswohnungen. So fielen beispielsweise in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,4 %, während Eigentumswohnungen 5,6 % günstiger als im Vorjahresquartal waren. In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal um 12,7 % zurück, für Eigentumswohnungen musste 9,1 % weniger gezahlt werden.