Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Unverbindlich anfragen

Keine nachträglichen Ansprüche für Käufer

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss immer von einem Notar beurkundet werden. Damit können Käufer später Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen, erklärt die Notarkammer Berlin. Alle Eigenarten der Immobilie wie die Wohnfläche, die sich nur aus Exposés ergeben, aber nicht vertraglich festgehalten werden, berechtigen nicht zu nachträglichen Ansprüchen. Alle Umstände, Eigenschaften und Merkmale sollten mit dem Notar im Vorfeld erörtert werden. dpa

Bodenrichtwerte Berlin Brandenburg

Kürzlich wurden die aktuellen Bodenrichtwerte für Berlin zum 01.01.2019 und für Brandenburg zum 31.12.2018 veröffentlicht. Sie können im Internet selbst den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück nachsehen. Geben Sie als Suchbegriff z.B. BORIS Berlin und BORIS Brandenburg ein.

 

Nach 25 Jahren gilt die Küche als abgewohnt

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und die Küche ist nach 20 Jahren noch funktionsfähig, einzelne technische Geräte aber erneuerungsbedürftig, muss der Mieter nicht dulden, dass eine neue, aber nicht gleichwertige Einbauküche eingebaut wird. Er kann jedoch verlangen, dass die nicht mehr funktionierenden Geräte ausgetauscht werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Nach spätestens 25 Jahren - abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als verbraucht. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.

Fundstelle: Mietermagazin 11/2018 des Berliner Mietervereins

Architekt haftet bei Kostenüberschreitung

Frankfurt. Wenn jemand ein Haus mit einem Architekten baut und ein festes Budget vereinbart, haftet der Architekt auf Schadenersatz, wenn das Budget nicht eingehalten wird. Das besagt ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U71/14), wie die „Immobilien-Zeitung“ berichtet. Der Architekt argumentierte, die Steigerung beruhte auf der Baupreisentwicklung und Firmenauslastung. Die Richter urteilten aber, ein Hinweis auf die Marktentwicklung reiche nicht.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 17.11.2018

Rat für Mieter

Melanie A. fragt: Stimmt das? Ich wohne in einem der 51 Berliner Milieuschutzgebiete, wo man vor Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt ist. Ein Nachbar meint, außerhalb der Milieuschutzgebiete gelte eine längere Kündigungssperrfrist.

Der Berliner Mieterverein antwortet: Ja und nein. In den Milieuschutzgebieten muss der Bezirk eine Umwandlung nur genehmigen, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von 7 Jahren Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern. Die an sich zehnjährige Kündigungssperrfrist für den Erwerber verringert sich dann allerdings auf fünf Jahre (§ 172 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch). Die Mieter sind natürlich nicht verpflichtet zu kaufen. Sieben Jahre Verkaufsverbot an Dritte und fünf Jahr Kündigungssperrfrist macht insgesamt zwölf Jahre Schutz, zwei Jahre mehr als außerhalb von Milieuschutzgebieten. Nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist muss man nur noch fünf statt zehn Jahre mit der Eigenbedarfskündigung warten.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 03.11.2018