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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Juni 2019

Milieuschutz

Zusammenlegung von Wohnungen verboten

Berlin – Aus Gründen des Milieuschutzes kann es zulässig sein, die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen zu verbieten. So versagte das Bezirksamt einer Eigentümerin, zwei 53 m² bzw. 35 m² große Wohnungen im Bereich Barbarossaplatz/Bayerischer Platz in Berlin-Schöneberg zu vereinen – zu Recht, so das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 19 K125.15). Für das Gebiet besteht eine Erhaltungsverordnung. sta

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019

Studenten

Kündigungsverzicht: Klausel unwirksam

Karlsruhe – Laut Bundesgerichtshof ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Vertrag über ein von einem Studenten am Studienort angemietetes Zimmer unwirksam (Az. VIII ZR 307/08). Der Kündigungsausschluss habe ihn unangemessen benachteiligt. Ausbildungsbedingt müssten Studenten flexibel sein, was Unwägbarkeiten und Erfordernisse wie Auslandsaufenthalte betreffe. BM

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019

Vertrag

Wohnungskäufer haben Recht auf Bauabnahme

Berlin – Jeder, der eine Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht auf die Bauabnahme. Darauf macht der Bauherren-Schutzbund (BSB) aufmerksam. Käufer können dabei sowohl Mängel in ihrem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, zum Beispiel Treppenhaus, geltend machen. Vertragliche Regelungen, wonach zwei Käufer der Eigentümerversammlung mit dem Verwalter für alle Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, sind unwirksam. Dpa

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019

Planung

Hauskauf nicht zu lange aufschieben

Frankfurt/Main

Wer überlegt, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, sollte den Plan nicht zu lange aufschieben. Wenn Sie jetzt 2 Jahre warten, um Eigenkapital anzusparen, müssen Sie unter Umständen 20.000 oder 30.000 € mehr für dasselbe Objekt zahlen, sagte Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung. Die Zeit, in der Geld angespart wird, fehlt hinterher für die Tilgung. dpa

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019