Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Teure Mieten und Maklerkosten - Bundesrat verabschiedet Mietpreisbremse

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse hat den Bundesrat passiert.

Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“

Quelle: Wirtschaftswoche vom 27.03.2015

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Vermieter angekratzt

Nur wer in eine renovierte Wohnung zieht, muss künftig noch Schönheitsreparaturen vornehmen. Manche Mieter können nun Geld zurückfordern.

Quelle: Tagesspiegel vom 23.03.2015, von Ursula Knapp und Carla Neuhaus

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Senat beschließt besseren Schutz für Mieter

Hausbesitzer in Berlin haben es künftig schwerer, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Am Dienstag hat der Senat eine sogenannte Umwandlungsverordnung für 21 Milieuschutzgebiete beschlossen.

Quelle: Tagesspiegel vom 03.03.2015, von Christof Stollowsky

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Immobilienanzeigen ab Mai mit neuen Pflichtangaben

Eigentümer und Makler befürchten erschwerte Vermarktungsmöglichkeiten.

Für Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet gelten ab dem 1. Mai neue Regeln. Ab diesem Stichtag müssen die Anzeigen Angaben über die energetische Qualität der Objekte enthalten. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ab 1. Mai 2015 werden Verstöße dann als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert.

Quelle: Tagesspiegel vom 26.04.2014, von Reinhard Bünger

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Bis zu 15.000 Euro Geldbuße - Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert

Wie auch die EnEV 2009 verweist die neue EnEV 2014 auf das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) - im Falle der EnEV-Novelle ist es das neue EnEG 2013. In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ordnungswidrigkeit anfallen können. Folgende "Preisklassen" gelten bei EnEV-Vergehen:

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig: den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht.