Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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Schlupfloch bei der freiwilligen Fassadendämmung

Verbundsysteme dürfen dünner sein, wenn der alte Putz bleibt. Bisher war man der Ansicht, wer seine Fassade nachträglich mit Wärmedämmung ausstattet, müsste bestimmte Mindestdämmstoffstärken einhalten. Dem scheint nicht so zu sein, wie im Artikel des Berliner Tagesspiegels vom 29.10.2016 zu lesen ist.

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Einnahmen aus Solaranlage auf Altersrente anrechenbar

wie der Berliner Tagesspiegel am 27.02.2016 berichtet, werden Einnahmen aus Solaranlagen auf die Altersrente angerechnet. Wer dadurch die sogenannte Hinzuverdienstgrenze überschreitet, muss im schlimmsten Fall sogar bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstatten. Die Erkenntnis: wer glaubt die Erzeugung von Strom durch Sonnenenergie zahlt sich aus, wird ggf. spätestens beim Eintritt ins Rentenalter bestraft.

ab 01. Mai 2015 Umsetzung der Ordnungsstrafen

Heute, am 01. Mai 2015, ist es soweit. Was zuvor als lästiges Übel, nämlich die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung, betrachtet und mit Tricks umgangen wurde, kann nun für Verkäufer, Vermieter und Makler teuer werden. Mit Ordnungsstrafen bis zu 15.000 € muss gerechnet werden, wer schon in seiner Annonce die erforderlichen Angaben nicht benennt. Findige Rechtsanwälte werden sicher die Immobilienangebote durchforsten und Abmahnungen schreiben. Dabei ist der erforderliche Ausweis gar nicht so teuer. Ich biete ihn zum Beispiel als umfangreichen Bedarfsausweis ab 295 € zzgl. MwSt. an.

Warmes Dach Die Dämmpflicht ist da

Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Die Dämmpflicht betrifft laut Verordnung die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen. Dabei ist es egal, ob der Boden begehbar ist oder nicht. Damit gilt die Regelung auch für Spitzböden. Die Investitionskosten fördert die KfW mit einem Zuschuss von 10%.

Quelle: Tagesspiegel vom 28.03.2015

 

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Teure Mieten und Maklerkosten - Bundesrat verabschiedet Mietpreisbremse

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse hat den Bundesrat passiert.

Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“

Quelle: Wirtschaftswoche vom 27.03.2015

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